Produkte zum Begriff Pflegekasse:
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Romantik auf Schienen - Kaliplandampf Vacha-Eisenach
Die Strecke Vacha-Eisenach mit Streckenanschluß Unterbreizbach-Philippsthal Plandampffahrten vor Regel-Kalizügen zwischen Vacha-Bad Salzungen u. Eisenach sind Bahn- u. Bergbaugeschichte, da die Kaligrube ab Jan. 2000 als Werkbahn an die DB AG-Strecke eimboldshausen-Gerstungen angeschlossen wurde. Eine Dokumentation über die letzten Kali-Plandampfzüge 1997/1998 in Szenen voller Eisenbahnromantik. Im schweren Einsatz sind die Baureihen 44,50,52,58 und 41. Die Kalizüge erreichen bis zu 2.400 t. Neben den Ganzzügen erleben Sie auch andere Güterzüge unter Dampf, Nahverkehrszüge mit BR 232, ASF-Lok W 232.02 grün und die Werkslok der K+S. Empfehlenswert ist ein Abstecher in die Unterwelt des dortigen Kalireviers, mit Details zur Entstehung, des Abbaus und Abtransportes.
Preis: 17.95 CHF | Versand*: 7.95 CHF -
Romantik auf Schienen - Kaliplandampf Vacha-Eisenach
Die Strecke Vacha-Eisenach mit Streckenanschluß Unterbreizbach-Philippsthal Plandampffahrten vor Regel-Kalizügen zwischen Vacha-Bad Salzungen u. Eisenach sind Bahn- u. Bergbaugeschichte, da die Kaligrube ab Jan. 2000 als Werkbahn an die DB AG-Strecke eimboldshausen-Gerstungen angeschlossen wurde. Eine Dokumentation über die letzten Kali-Plandampfzüge 1997/1998 in Szenen voller Eisenbahnromantik. Im schweren Einsatz sind die Baureihen 44,50,52,58 und 41. Die Kalizüge erreichen bis zu 2.400 t. Neben den Ganzzügen erleben Sie auch andere Güterzüge unter Dampf, Nahverkehrszüge mit BR 232, ASF-Lok W 232.02 grün und die Werkslok der K+S. Empfehlenswert ist ein Abstecher in die Unterwelt des dortigen Kalireviers, mit Details zur Entstehung, des Abbaus und Abtransportes.
Preis: 12.99 € | Versand*: 6.99 € -
Romantik auf Schienen - Kaliplandampf Vacha-Eisenach
Die Strecke Vacha-Eisenach mit Streckenanschluß Unterbreizbach-Philippsthal Plandampffahrten vor Regel-Kalizügen zwischen Vacha-Bad Salzungen u. Eisenach sind Bahn- u. Bergbaugeschichte, da die Kaligrube ab Jan. 2000 als Werkbahn an die DB AG-Strecke eimboldshausen-Gerstungen angeschlossen wurde. Eine Dokumentation über die letzten Kali-Plandampfzüge 1997/1998 in Szenen voller Eisenbahnromantik. Im schweren Einsatz sind die Baureihen 44,50,52,58 und 41. Die Kalizüge erreichen bis zu 2.400 t. Neben den Ganzzügen erleben Sie auch andere Güterzüge unter Dampf, Nahverkehrszüge mit BR 232, ASF-Lok W 232.02 grün und die Werkslok der K+S. Empfehlenswert ist ein Abstecher in die Unterwelt des dortigen Kalireviers, mit Details zur Entstehung, des Abbaus und Abtransportes.
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Wann zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt, wenn eine Person pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nimmt. Dies setzt eine Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Die Leistungen können beispielsweise für häusliche Pflege, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege genutzt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse zahlt regelmäßig und direkt an den Leistungserbringer oder die pflegebedürftige Person aus.
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Was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt Leistungen für pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung oder in einer stationären Einrichtung betreut werden. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem individuellen Pflegebedarf. Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt und die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter festgestellt werden.
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Welche pflegekasse ist zuständig?
Um herauszufinden, welche Pflegekasse zuständig ist, muss zunächst geklärt werden, ob die Person pflegebedürftig ist. Dafür ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich. Anschließend wird die Pflegestufe festgelegt, die darüber entscheidet, welche Pflegekasse zuständig ist. In der Regel ist die Pflegekasse zuständig, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Zuständigkeit direkt an die Pflegekasse oder den MDK zu wenden, um eine klare Auskunft zu erhalten.
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Wo ist die Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die für die Finanzierung von Leistungen der Pflegeversicherung zuständig ist. Sie ist bei den meisten Krankenkassen angesiedelt und übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person einen entsprechenden Antrag stellt. Um die Pflegekasse zu kontaktieren, kann man sich an die eigene Krankenkasse wenden oder auf der Website des zuständigen Sozialversicherungsträgers nach den Kontaktdaten suchen. Dort erhält man Auskünfte zu Leistungen, Antragsverfahren und weiteren Fragen rund um die Pflegeversicherung.
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Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Hilfsmittel, die für die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Personen benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Inkontinenzmaterial, aber auch technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Badewannenlifte. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel nach einer individuellen Prüfung des Pflegebedarfs und der Notwendigkeit der Hilfsmittel. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung mit der Pflegekasse abzustimmen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Welche Hilfsmittel im Einzelfall übernommen werden, kann je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf variieren.
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Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege und zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen beitragen. Dazu gehören beispielsweise Inkontinenzhilfsmittel wie Windeln oder Bettschutzeinlagen, aber auch Hilfsmittel zur Körperpflege wie Einmalhandschuhe oder Pflegecremes. Des Weiteren können auch Hilfsmittel zur Mobilität wie Rollstühle, Gehhilfen oder Treppenlifte von der Pflegekasse übernommen werden. Es ist wichtig, dass die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel ärztlich verordnet und von der Pflegekasse genehmigt wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Anschaffung solcher Hilfsmittel Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Pflegekasse zu halten.
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Wer zahlt in die Pflegekasse?
In die Pflegekasse zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Beiträge ein. Die Beiträge werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Selbstständige müssen ihre Beiträge selbstständig entrichten. Auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente beziehen, zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und beträgt aktuell 3,05% des Bruttoeinkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren 3,3%.
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Wie lange zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum, abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und müssen danach erneut beantragt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit. In solchen Fällen kann die Pflegekasse die Leistungen unbefristet zahlen. Es ist wichtig, regelmäßig die Pflegesituation zu überprüfen und gegebenenfalls Anträge auf Verlängerung zu stellen.
* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.