Anliegen A-Z: Eheschließung

Beschreibung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.

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Gebühren

  • wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 33,00 €
  • wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 55,00 €
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 17,00 €
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch: 8,00 €
  • Personenstandsurkunde: 7,00 €, für jede weitere 3,50 €
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen: 10,00 € bis 40,00 €
  • Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 55,00 €

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Abstammungsurkunde
    Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. Sie ist dann erforderlich, wenn Ihre Eltern vor 1958 die Ehe geschlossen haben oder wenn Sie eine erneute Ehe eingehen.
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches Ihrer Eltern
    Eine Abschrift ist vorzulegen, wenn Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben oder ein Familienbuch angelegt wurde. Das Original befindet sich beim Standesamt der Eheschließung Ihrer Eltern.
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
  • Beitrittserklärung; Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht (Beitrittserklärung) vorzulegen.
Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:

  • eine Abstammungsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes
  • eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Vorehe, wenn diese Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen worden ist
  • Heiratsurkunde der letzten Vorehe, wenn diese vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern oder ab den 1.10.1990 in den neuen Bundesländern geschlossen worden ist. Sorgerechtsbeschluss bzw. das Scheidungsurteil mit dem Hinweis auf das Sorgerecht
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe, wenn kein Familienbuch angelegt worden ist.
Hinweis: Trauungen sind während der allgemeinen Dienstzeiten und zusätzlich außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache mit dem Standesamt möglich.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Kerstin Görtzen
E-Mail:
Telefon: 036962-26128
zum Kontaktformular

Marion Scholz
E-Mail:
Telefon: 261 - 12
zum Kontaktformular

Christine Auth
E-Mail:
Telefon: 261 - 33
zum Kontaktformular

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Verwaltungsgemeinschaft Vacha

Markt 4
36404 Vacha

Tel.: 03 69 62 / 26 10
Fax: 03 69 62 / 2 61 17
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