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Anliegen A-Z: Sterbefallbeurkundung
Beschreibung
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er kümmert sich auf Wunsch auch um alle mit dem Sterbefall erforderlichen Formalitäten.
Gebühren
Ansprechpartner(innen)
Marion Scholz
E-Mail: Marion.Scholz(at)VGVacha.de
Telefon: 261 - 12
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Christine Auth
E-Mail: Christine.Auth(at)VGVacha.de
Telefon: 261 - 33
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