Anliegen A-Z: Sterbefallbeurkundung

Beschreibung

Sterbefälle sind unverzüglich dem Standesbeamten zur Beurkundung anzuzeigen. Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er kümmert sich auf Wunsch auch um alle mit dem Sterbefall erforderlichen Formalitäten.

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Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 7,00 €, für jede weitere 3,50 €.

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Ansprechpartner(innen)

Marion Scholz
E-Mail:
Telefon: 261 - 12
zum Kontaktformular

Christine Auth
E-Mail:
Telefon: 261 - 33
zum Kontaktformular

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Stadt Vacha und Verwaltungsgemeinschaft Vacha

Markt 4
36404 Vacha

Tel.: 03 69 62 / 26 10
Fax: 03 69 62 / 2 61 17
allgemein(at)vgvacha.de

Öffnungszeiten:
Mo., 13 -16 Uhr, Di. 8-12 und 13-16 Uhr; Mi. geschlossen
Do. 10 -12 und 13 -18 Uhr
Fr. 8 -12 Uhr