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Anliegen A-Z: Personalausweis
Beschreibung
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt und unterschrieben werden.
Gültigkeit:
Voraussetzungen:
Bearbeitungsdauer:
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 - 4 Wochen.
Der Antrag kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt und unterschrieben werden.
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- sonst 10 Jahre
Voraussetzungen:
- Sie müssen Deutsche(r) sein.
- Sie müssen in der Verwaltungsgemeinschaft Vacha gemeldet sein.
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
Bearbeitungsdauer:
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 - 4 Wochen.
Gebühren
8,00 € ( für Personen bis 21 Jahren ist die Erstausstellung gebührenfrei)
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist.
- Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde wird benötigt.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Gesetz über Personalausweise und Personalausweisgesetz
Ansprechpartner(innen)
Andrea Jäger
E-Mail: einwohnermeldeamt(at)VGVacha.de
Telefon: 261 - 34
zum Kontaktformular
Martina Erbert
E-Mail: Martina.Erbert(at)VGVacha.de
Telefon: 261 - 11
zum Kontaktformular

