Anliegen A-Z: Personalausweis

Beschreibung

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt gestellt und unterschrieben werden.
Gültigkeit:
  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • sonst 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich.
Voraussetzungen:
  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Verwaltungsgemeinschaft Vacha gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Bearbeitungsdauer:
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 - 4 Wochen.

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Gebühren

8,00 € ( für Personen bis 21 Jahren ist die Erstausstellung gebührenfrei)

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Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist. 
  • Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde wird benötigt.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gesetz über Personalausweise und Personalausweisgesetz

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Ansprechpartner(innen)

Andrea Jäger
E-Mail:
Telefon: 261 - 34
zum Kontaktformular

Martina Erbert
E-Mail:
Telefon: 261 - 11
zum Kontaktformular

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Verwaltungsgemeinschaft Vacha

Markt 4
36404 Vacha

Tel.: 03 69 62 / 26 10
Fax: 03 69 62 / 2 61 17
allgemein(at)vgvacha.de

Öffnungszeiten:
Mo., 13 -16 Uhr, Di. 8-12 und 13-16 Uhr; Mi. geschlossen
Do. 10 -12 und 13 -18 Uhr
Fr. 8 -12 Uhr