Anliegen A-Z: Lohnsteuerkarten

Beschreibung

1. Erstausstellung/Ersatzausstellung
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihnen nicht automatisch eine Lohnsteuerkarte zugesandt wurde, können Sie beim Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte, eine weitere Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzkarte (z. B. bei Verlust) anfordern.
Lohnsteuerkarten müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt beantragt werden.
2. Änderung der Lohnsteuerkarte
Für Änderungen der Lohnsteuerkarte ist das Einwohnermeldeamt zuständig.
Ausnahme
Folgende Änderungen können Sie jedoch nur beim zuständigen Finanzamt eintragen lassen:
  • Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
  • Körperbehindertenfreibeträge, wenn nicht bereits automatisch eingetragen
  • Sonstige Freibeträge

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Gebühren

5,00 € Ersatzlohnsteuerkarte
Erstausstellung bzw. Änderung einer Lohnsteuerkarte sind gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

Für die Erstausstellung/Ersatzausstellung:
  • Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
Für Änderungen durch das Einwohnermeldeamt:

  • Steuerkarte (beide Steuerkarten bei Ehegattenbesteuerung)
  • ggf. für die Änderung der Eintragungen erforderliche Nachweise (Urkunden etc.)
  • ggf. Erklärung über das Getrenntleben
  • ggf. Erklärung über das Ende des Getrenntlebens
  • steuerliche Lebensbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde für die Berücksichtigung von Kindern, die nicht in der Verwaltungsgemeinschaft Vacha gemeldet sind

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Einkommenssteuergesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Andrea Jäger
E-Mail:
Telefon: 261 - 34
zum Kontaktformular

Martina Erbert
E-Mail:
Telefon: 261 - 11
zum Kontaktformular

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Verwaltungsgemeinschaft Vacha

Markt 4
36404 Vacha

Tel.: 03 69 62 / 26 10
Fax: 03 69 62 / 2 61 17
allgemein(at)vgvacha.de

Öffnungszeiten:
Mo., 13 -16 Uhr, Di. 8-12 und 13-16 Uhr; Mi. geschlossen
Do. 10 -12 und 13 -18 Uhr
Fr. 8 -12 Uhr