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Anliegen A-Z: Lohnsteuerkarten
Beschreibung
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihnen nicht automatisch eine Lohnsteuerkarte zugesandt wurde, können Sie beim Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte, eine weitere Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzkarte (z. B. bei Verlust) anfordern.
Lohnsteuerkarten müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt beantragt werden.
2. Änderung der Lohnsteuerkarte
Für Änderungen der Lohnsteuerkarte ist das Einwohnermeldeamt zuständig.
Ausnahme
Folgende Änderungen können Sie jedoch nur beim zuständigen Finanzamt eintragen lassen:
- Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- Körperbehindertenfreibeträge, wenn nicht bereits automatisch eingetragen
- Sonstige Freibeträge
Gebühren
Erstausstellung bzw. Änderung einer Lohnsteuerkarte sind gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
- Steuerkarte (beide Steuerkarten bei Ehegattenbesteuerung)
- ggf. für die Änderung der Eintragungen erforderliche Nachweise (Urkunden etc.)
- ggf. Erklärung über das Getrenntleben
- ggf. Erklärung über das Ende des Getrenntlebens
- steuerliche Lebensbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde für die Berücksichtigung von Kindern, die nicht in der Verwaltungsgemeinschaft Vacha gemeldet sind
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Andrea Jäger
E-Mail: einwohnermeldeamt(at)vgvacha.de
Telefon: 261 - 34
zum Kontaktformular
Martina Erbert
Telefon: 036962 - 26134
