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Anliegen A-Z: Fischereischein
Beschreibung
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Der Fischereischein wird von der zuständigen Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. In anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten Thüringen nicht. Es ist ein neuer zu beantragen.
Der Fischereischein wird von der zuständigen Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. In anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten Thüringen nicht. Es ist ein neuer zu beantragen.
Gebühren
Gebühren
Jugendfischereischein 5,10 €
Jahres-Fischereischein 10,22 €
Fünfjahres-Fischereischein 25,55 €
Zehnjahres-Fischereischein 40,89
Jugendfischereischein 5,10 €
Jahres-Fischereischein 10,22 €
Fünfjahres-Fischereischein 25,55 €
Zehnjahres-Fischereischein 40,89
