Anliegen A-Z: Wohnberechtigungsschein (Antrag-Sozialwohnungen im Rathaus)

Beschreibung

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten (Sozial-)Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.

Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?
  • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • die Höhe des Gesamteinkommens
  • die Wohnungsgröße
Wer zählt zum Haushalt ?
  • der Antragsteller
  • der Ehegatte
  • der Lebenspartner und
  • der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
    Kinder
  • Verwandte und Verschwägerte
  • Pflegekinder
Wie groß darf die Wohnung sein?

In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:
  • für einen Alleinstehenden : 45 m² Wohnfläche
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 60 m² Wohnfläche
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 75 m² Wohnfläche
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 90 m² Wohnfläche
Wie lange ist ein WBS gültig ?
Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig.

Wo ist ein WBS gültig?
Der WBS ist gültig im Bundesland Thüringen.

Wo sind die notwendigen Formulare erhältlich ?
Formulare können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Vacha oder im Landratsamt Wartburgkreis erhalten.


Zuständigkeiten:
Landratsamt Wartburgkreis ==> Wohnungsbauförderung

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Gebühren

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostet 10,00 €.

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Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Antragsformular
  • jeweils eine Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen, der über ein eigenes Einkommen verfügt
  • Nachweis über Einkommen der letzten zwölf Monate
  • Nachweis über empfangene Unterhaltsleistungen
  • Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen

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Ansprechpartner(innen)

Marco Jahn
E-Mail:
Telefon: 036962 - 26118
zum Kontaktformular

Ute Limburg
E-Mail:
Telefon: 036962 - 26130
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Verwaltungsgemeinschaft Vacha

Markt 4
36404 Vacha

Tel.: 03 69 62 / 26 10
Fax: 03 69 62 / 2 61 17
allgemein(at)vgvacha.de

Öffnungszeiten:
Mo., 13 -16 Uhr, Di. 8-12 und 13-16 Uhr; Mi. geschlossen
Do. 10 -12 und 13 -18 Uhr
Fr. 8 -12 Uhr