Anliegen A-Z: Führungszeugnis

Beschreibung

Für Arbeitsaufnahmen, gewerbliche Erlaubnisse o. ä. verlangen Behörden oder Firmen ein Führungszeugnis. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Für die Beantragung gelten folgende Voraussetzungen:
  • Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
    Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung beantragen.
  • Sie sind mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) in der Verwaltungsgemeinschaft Vacha gemeldet.
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Ihr Führungszeugnis wird im Regelfall innerhalb von 10-15 Tagen per Post übersandt.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
  • für private Zwecke (Belegart N) 
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Für die Belegart O muss die Anschrift der betreffenden Behörde sowie der Verwendungszweck auf dem Antrag vermerkt werden, damit das Führungszeugnis direkt dorthin übersandt werden kann.

Das Führungszeugnis Belegart N wird direkt an Ihre Anschrift geschickt.

Seitenanfang


Gebühren

13,00 €.

Seitenanfang


Benötigte Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Kinderausweis, Reisepass

Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 30 - 40 Bundeszentralregistergesetz

Seitenanfang


Ansprechpartner(innen)

Andrea Jäger
E-Mail:
Telefon: 261 - 34
zum Kontaktformular

Martina Erbert
Telefon: 036962 - 26134

Seitenanfang





Stadt Vacha und Verwaltungsgemeinschaft Vacha

Markt 4
36404 Vacha

Tel.: 03 69 62 / 26 10
Fax: 03 69 62 / 2 61 17
allgemein(at)vgvacha.de

Öffnungszeiten:
Mo., 13 -16 Uhr, Di. 8-12 und 13-16 Uhr; Mi. geschlossen
Do. 10 -12 und 13 -18 Uhr
Fr. 8 -12 Uhr