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Anliegen A-Z: Reisepass (Kinder)
Beschreibung
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Ab dem 01.01.2006 werden ausschließlich maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisherigen Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit, können aber nicht mehr ergänzt bzw. verlängert werden.
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer(in) stellen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Ab dem 10. Lebensjahr muss der Antrag auch von dem Kind persönlich im Einwohnermeldeamt unterschrieben werden.
Der Kinderreisepass wird direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Er kann einmal geändert werden. Welche Reisedokumente für Reisen von Kindern benötigt werden, erfahren Sie im Reisebüro bzw. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeit:
Seit dem 01.11.2007 werden Kinderreisepässe für 6 Jahre ausgestellt und können verlängert werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Voraussetzungen:
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer(in) stellen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Ab dem 10. Lebensjahr muss der Antrag auch von dem Kind persönlich im Einwohnermeldeamt unterschrieben werden.
Der Kinderreisepass wird direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Er kann einmal geändert werden. Welche Reisedokumente für Reisen von Kindern benötigt werden, erfahren Sie im Reisebüro bzw. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeit:
Seit dem 01.11.2007 werden Kinderreisepässe für 6 Jahre ausgestellt und können verlängert werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Voraussetzungen:
- Das Kind muss Deutsche(r) sein.
- Es muss in der Verwaltungsgemeinschaft Vacha gemeldet sein.
Gebühren
13,00 €
6,00 € für Änderung/Verlängerung
6,00 € für Änderung/Verlängerung
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm, Hochformat), das den Anforderungen der Fotomustertafel für Reisedokumente entspricht (s. Bundesdruckerei).
Ab dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen. - Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz
Ansprechpartner(innen)
Andrea Jäger
E-Mail: einwohnermeldeamt(at)VGVacha.de
Telefon: 261 - 34
zum Kontaktformular
Martina Erbert
E-Mail: Martina.Erbert(at)VGVacha.de
Telefon: 261 - 11
zum Kontaktformular

